Der Hausrat muß unter den Ehegatten aufgeteilt werden. Hausrat ist all das, das die Ehegatten gemeinsam im Haushalt benutzen. Persönliche Gegenstände, die nur ein Ehegatte nutzt, wie z. B. ein Musikinstrument o. ä., gehören nicht zum Hausrat. Ein Ehegatte, der nachweisen kann, dass ein bestimmter Gegenstand in seinem Alleineigentum steht und dieser Gegenstand auch nur seinem Gebrauch diente, kann diesen für sich beanspruchen, ohne das eine Ausgleichszahlung notwendig wäre.
Andere Hausratsgegenstände, die gemeinsam genutzt wurden, müssen gleichmäßig verteilt werden. Am einfachsten gelingt dies in der Art, wenn sich beide Partner zusammen setzen und eine Liste fertigen, wer welchen Gegenstand erhalten soll. Jede einzelne Position ist mit dem Zeitwert zu beziffern. Im Endeffekt wird geprüft, welcher Ehegatte mehr an Wert erhalten hat. Diesen Mehrwert muß er dem anderen Ehegatten durch Zahlung ausgleichen.
Vorrangig zu beachten ist stets das Wohl der Kinder. Solange die Ehepartner noch nicht geschieden sind und lediglich getrennt leben, kommt es häufig vor, dass sich ein Gegenstand in der ehemaligen gemeinsamen Ehewohnung befindet und ein Ehepartner diesen Gegenstand nun allein mit den Kindern nutzt, obwohl es sich um einen Gegenstand handelt, der an sich dem anderen Ehepartner gehört. Dann kann dieser Ehepartner für die Nutzung seines Gegenstandes eine Vergütung verlangen. Nach der Scheidung dürfte dies nicht mehr problematisch sein, da zu diesem Zeitpunkt üblicherweise der Hausrat geteilt ist.
Bei der Hausratsteilung ist meist höchst streitig, wie es sich mit einem Pkw verhält. Wenn z. B. ein Ehepartner einen bestimmten Pkw nur für sich nutzt und zwar für seine persönlichen Zwecke, so ist dies kein Hausrat. Dieser Pkw wird in der Hausratsteilung nicht eingestellt. Wird ein Pkw dagegen für Familienunternehmungen, für Anschaffungen für die Familie und dergleichen angesetzt, so ist dieser Pkw ein Hausratsgegenstand.